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Den Build Your Campus in 3D Competition! von Google können wir leider nicht mehr gewinnen, da dort die Gewinner bereits ausgerufen wurden. Aber wie es scheint, könnten wir mit der ersten Version des Neubaus der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz - Schwyz in Goldau immerhin die Uni Zürich überholt haben, wie Caspar Nötzli bemerkt:

Und wie sieht’s in Zürich aus? Neben einem hübschen Modell der ETH, kommt die Uni im Moment leider noch etwas flach heraus, wie das ein Kollege treffend formuliert hat.

ETHundUNI.jpg

Dank eines hilfreichen Artikels in der Ausgabe 12 der Zeitschrift c't habe ich ein 3D-Modell des Gebäudes in Google Sketchup erstellt:

phzs-sketchup01.gif

Die Aussenmasse stammen aus einem Zeitungsartikel, die als Texturen für die Aussenflächen verwendeten Fotos von Iwan Schrackmann und den Plan des Erdgeschosses habe ich im Unterrichtsmaterial von Urs Büeler gefunden.

Da ich das Modell nicht in einem Zug erstellt habe, kenne ich den genauen Aufwand nicht, würde ihn aber auf etwa 4-5 Stunden schätzen. Angesichts des Ergebnisses ist das recht viel (die Ecken der Seitenwände passen z.B. nicht genau aufeinander), doch hat vor allem das Hantieren im 3D-Raum trotz SpaceNavigator eine gewisse Einarbeitung erfordert. Aber sobald etwas zu sehen ist, macht es Spass, mit dem Gebäude rumzuspielen...

phzs-sketchup02.gif

Im letzten Schritt musste das Gebäude dann in Google Earth platziert werden. In diesem Fall ist das nicht ganz einfach, denn die Satellitenaufnahmen und das Geländemodell stammen aus der Zeit vor dem Neubau. So wie ich ihn nun platziert habe, versinkt er an einer Ecke in der Erde. Entweder habe ich das Gebäude ungenau platziert oder der Aushub fehlt bisher in Google Earth.

phzs-sketchup03.gif

Tja, und nun steht's mal da und kann besucht werden:

phzs-sketchup04.jpg

Ganz zufrieden bin ich mit dem Ergebnis noch nicht:
  • Der Download für Google Earth beträgt 4MByte, was mir etwas gross scheint. Ich wüsste gerne, wie ich das Modell schlanker machen könnte, ohne nochmals alles von vorne konstruieren zu müssen. Vermutlich sind es die Texturen, die das Modell so aufblähen, aber es ist eben auch cool, wenn man im Fenster die Berge spiegeln oder die Lampen leuchten sieht wink
  • Die Ecken der Fassade passen nicht wirklich aufeinander.
  • Das Dach hat keine realitätsnahe Textur (aber ich weiss echt nicht, wie das Dach aussieht...)
  • Ich würde gerne die Geschosspläne der einzelnen Geschosse integrieren.

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23 July 2007 | Beat Döbeli Honegger | RechtUndInformatik
Immer noch ist Saure-Gurke-Zeit. Hier ein schönes Müsterchen aus der Kategorie [[][Informatik und Recht]]:

Die Verfügungsklägerin betreibt das Fotostudio A, der Verfügungsbeklagte ist Rechtsanwalt und IT-Berater. Am 25.8.2006 ließ der Verfügungsbeklagte von der Mitarbeiterin der Verfügungsklägerin, der Zeugin B., Fotos von sich in dem Fotostudio anfertigen. Was genau zwischen den Parteien vereinbart wurde ist streitig.

Der Verfügungsbeklagte zahlte 44,50 Euro sowie zusätzlich 30,- Euro für eine CD-ROM mit den Fotos. Am 18.9.2006 bemerkte die Zeugin B., dass der Verfügungsbeklagte eines der von ihr gefertigten Fotos auf der lnternetseite … öffentlich zugänglich machte. Nach einer Abmahnung durch das Fotostudio entfernte der Verfügungsbeklagte die Bilder, gab jedoch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Das Fotostudio ist der Ansicht, einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung des streitgegenständlichen Fotos gegen den Verfügungsbeklagten zu haben. Der Verfügungsbeklagte habe gegenüber der Zeugin B. die Erstellung eines Bewerbungsfotos in Auftrag gegeben. Von einer anderweitigen Nutzung sei nicht gesprochen worden.
(Quelle)

Versuchen wir das mal zu übersetzen: Ein Rechtsanwalt und IT-Berater geht ins Fotostudio,lässt von sich ein Foto machen und bezahlt dafür 74.50 Euro inkl. CD-ROM. Dieses Foto stellt er auf seine Internetseite und wird in der Folge vom Fotostudio abgemahnt. Er nimmt zwar das Foto wieder weg, weigert sich aber, zu unterschreiben, dass er das in Zukunft nicht mehr tun wird. Es kommt zur gerichtlichen Beurteilung durch das Landgericht Köln. Dieses sagt:

  1. Die Veröffentlichung eines Bewerbungsfotos ohne ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers verstößt gegen § 19a UrhG.
  2. Die Vereinbarung über eine „Online“-Nutzung des Fotos umfasst nicht die öffentliche Zugänglichmachung, sondern lediglich das Versenden des Fotos an einzelne Personen.

(Quelle)

Das gefällt mir immer, wenn Juristen technische Begriffe normativ definieren. Online heisst demnach z.B. E-Mail, aber z.B. nicht Web. Oder um es juristisch zu formulieren:

Ein solches Nutzungsrecht ergibt sich insb. nicht aus § 60 UrhG. Denn diese Vorschrift berechtigt nicht zur öffentlichen Zugänglichmachung des Lichtbilds (vgl. OLG Köln ZUM 2004, 227 [= MMR 2004, 253]). Sie dient vielmehr dem aus der persönlichen Verbundenheit herrührenden Interesse des Bestellers, die bildliche Darstellung, die auf seine Bestellung entstanden ist, auch selbst vervielfältigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weitergeben zu können. Demgegenüber erfasst sie die öffentliche Wiedergabe des Bilds, an der ein derartiges schätzenswertes und ggü. den Nutzungsrechten des Urhebers vorrangiges Erinnerungsinteresse nicht besteht, nicht (OLG Köln ZUM 2004, 227 [= MMR 2004, 253] m.w.Nw.).
(Quelle)

und weiter:

Es mag insoweit durchaus sein, dass der Verfügungsbekl. davon ausging, die von ihm ggü. der Zeugin B. getätigten Angaben reichten aus, um für die Zeugin erkennbar zu machen, dass er mit dem Lichtbild auf seiner geschäftlichen Website werben wollte. Eine Willenserklärung ist hingegen nicht nach dem subjektiven Willen und dem Horizont des Erklärenden, sondern danach auszulegen, wie sie nach dem objektiven Empfängerhorizont zu verstehen ist, §§ 133, 157 BGB. Nach diesem liegt indes die Auslegung näher, dass der Verfügungsbekl. das Lichtbild für Bewerbungen, auch Onlinebewerbungen, an einzelne Arbeitgeber verwenden wollte, um mittels dieser Bewerbungen seine Beraterdienste anzubieten und sich für Projekte zu bewerben. Letzteres ist von gänzlich anderer Qualität als das öffentliche Zugänglichmachen des Lichtbilds auf der eigenen Website des Verfügungsbekl., mag dieses … in der Branche, in der der Verfügungsbekl. tätig ist, auch üblich sein. Das Wissen hierum ist jedenfalls in der Bevölkerung nicht derart verbreitet, dass ein objektiver Dritter an der Stelle der Zeugin B. die Angaben des Verfügungsbekl. dahingehend verstehen musste, dass eben diese Art der Nutzung geplant war.
(Quelle)

und auch diese Passage wieder zu übersetzen: Laut dem Gericht gehört es nicht zur Allgemeinbildung von Fotostudioinhaber/innen, dass man Fotos auch auf dem Web publizieren will. Macht ja keiner...

Im Law-Blog ist eine längere Diskussion zum noch nicht rechtskräftigen Urteil zu finden. Ich bin via Tim Schlotfeldt darauf aufmerksam geworden.

Online und offline verschmelzen

23 July 2007 | Beat Döbeli Honegger | Informatik
Es passiert das gleiche wie beim E-Learning. Nachdem eine gewisse Zeit propagiert wurde, dass mit E-Learning im Sinne von distance learning mit digitalen Medien sich alles ändern würde, hat man gemerkt, dass es wohl doch nicht so weit kommen wird. Also erfand man (den Begriff) blended learning und sucht nun nach der richtigen Mischung von digital und analog, Präsenz und Distanz, Fremd- und Selbststeuerung.

Tja, und bis vor kurzem wurde auch always online propagiert: Bald werde der Internetzugang allgegenwärtig sein, man werde sich nicht mehr ins Internet einloggen, das Internet werde einfach da sein. Dem ist ja zunehmend auch fast so. Es lohnt sich fast nicht, eine Statistik der privaten Breitbandanschlüsse zu bemühen, da die bereits morgen wieder veraltet sein wird. Und mit UMTS kommt das gleiche auch für unterwegs. Trotz - das lehrt uns die Praxis - gibt es immer wieder Zeiten und Orte, wo man nicht online ist. Und hier kommt jetzt wieder das Mischen zum Zug. Intelligente Software-Dienste sollen den harten Schnitt zwischen on- und offline mildern, wenn nicht gar aus dem Bewusstsein der User verdrängen. In ihrer aktuellen Ausgabe 16/2007 widmet sich c't diesem Thema:

Noch existieren auf dem Rechner installierte Programme und Online-Dienste in weitgehend getrennten Sphären: Sie unterscheiden sich in Bedienbarkeit, Fähigkeiten und Programmiertechniken. Adobe, Microsoft, Google, Sun und andere arbeiten daran, diese Grenze aufzuweichen. Sie bahnen einer neuen Generation von Software den Weg und eröffnen Anwendern wie Programmierern ganz neue Möglichkeiten.

Der Übersichtsartikel Das Desktop-Internet ist netterweise online kostenlos einsehbar. Die nachfolgenden Artikel zu einzelnen Technologien gibts dann nur noch im Heft.

Derzeit versuchen folgende Technologien, online und offline zu vermischen:

  • Webanwendungen auf den Client holen:
    • Adobe Integrated Runtime (AIR) von Adobe
    • JavaFX, aufsetzend auf Java von Sun Microsystems

  • Webdaten bei fehlender Netzverbindung transparent zwischenspeichern:
    • Google Gears von Google

  • Clientanwendungen aufs Web bringen:
    • Silverlight abgespeckte Windows Presentation Foundation von Microsoft

Uff, wann werde ich je Zeit finden, mich mit diesen lustigen Technologien zu beschäftigen und sie zu verstehen?

Lenovo Thinkpad X61 Tablet

22 July 2007 | Beat Döbeli Honegger | Tablet-PC
jjOnTheRun macht am 3. Juni 2007 darauf aufmerksam, dass das neue Tablet PC X61 von Lenovo lieferbar sei.

Erste Eindrücke bei tabletpc2.com:
  • "the most notable as well as noticeable difference in the Lenovo X61 is pure speed."
  • "The X61 I have here has a Core 2 Duo processor, L7500 (1.6GHz) with 2Ghz of ram, 100GB 7200RPM Hard drive, Mobile Intel 965 Express Graphics, and a MultiView XGA Touchscreen."

Lieferbar soll das Teil Ende Juni sein, bei Lenovo Schweiz gibt es zwar bereits viele verschiedene Ausstattungsvarianten, aber noch keine Preise.

Update vom 8. Juni 2007: Enthusiastischer Testbericht bei jkOnTheRun

Update II vom 22. Juli 2007: Diverse enthusiastische Testberichte:

E-Mail als 3D-Welt

21 July 2007 | Beat Döbeli Honegger | SecondLife
Es ist wieder einmal Saure-Gurken-Zeit und alle sind in den Ferien und zwar am Meer. Fast alle. Die andern langweilen sich vielleicht vor ihrem drögen E-Mail-Programm, einerseits, weil derzeit praktisch keine Mails mehr reinkommen (siehe oben), andererseits weil Mailprogramme langweilig sind.

Hier schafft 3D Mailbox Abhilfe: Das Handling von E-Mail wird flugs in eine virtuelle 3D-Welt verlagert, als erstes passend zur Saison in eine Strand-Szenerie:

ss-01.jpg
Eintreffende E-Mail wird am Eingang des Strandbads kontrolliert

ss-03.jpg
E-Mail springt effektvoll in die Inbox...

ss-13.jpg
... und wartet dort, bis sie gelesen wird.

ss-06.jpg
Gelesene E-Mail wartet in der Sonne auf weitere Anweisungen, ...

ss-14.jpg
... während Spam den Haien zum Frass vorgeworfen wird.

Wer nun meint, ich sei ebenfalls zu lange an der Sonne gelegen und halluziniere entsprechend: Unter www.3DMailbox.com lässt sich die Windows-Software herunterladen und auch käuflich erwerben! Doch Vorsicht, das Programm ist 72 MByte gross und verlangt einen 2.9 Ghz getakteten Prozessor und eine 128 MByte-Grafikkarte. Wer wundert sich noch über speicherfressende Textverarbeitungsprogramme, wenn bereits das E-Mailprogramm meinen aktuellen Tablet-PC überfordert?

Spass beiseite: Zu diesem Programm gibt es das gleiche zu sagen wie zu Second Life: Wahrscheinlich wird nicht dieses Programm überleben, aber es zeigt eine Entwicklung auf, was mit zunehmender Rechenleistung möglich wird. Mit Hilfe von virtuellen Welten und Avataren wird versucht, abstrakte Vorgänge für den Menschen wieder fassbarer zu machen. Administratives wird mit künstlicher Emotion verkleidet.

via Techcrunch

Da kommt mir doch gleich eine alte Erinnerung:

Die Sendung mit der Maus erklärt die Funktionsweise des Internets:

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