Die Kultusminister haben mit dem Verband der Schulbuchverlage (Biblionetz:w02223) den Einsatz von "Schultrojanern" - einer Kontrollsoftware an Schulen vereinbart. Damit soll die Nutzung von Software und der Einsatz pauschal entgoltener Lehrmittel für Zwecke des Unterrichts überwacht werden. Vor allem im Interesse der Schulbuchverlage, vorgeblich aber auch zum Schutz der Lehrenden.
Diese Vereinbarung wirft grundsätzliche Fragen auf: Stellt die Kontrollsoftware Schulen und Lehrende unter Generalverdacht? Gefährdet sie deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und pädagogische Freiheit? Ist das urheberrechtlich (Biblionetz:w00815) geschützte Lese- und Lehrbuch auch im 21. Jahrhundert das Mittel der Wahl oder brauchen die Schulen mehr kollaborative Lehr- und Lernformen und "flüssige Lehrbücher", die sich nicht mehr in herkömmlicher Weise urheberrechtlich schützen lassen? In der Heinrich-Böll-Stiftung diskutierten Expert/innen am Vorabend der Beratungen der Kultusminister das Für und Wider des Schultrojaners.