Schul-ICT

Poster

01 December 2011 | Beat Döbeli Honegger | Medienbildung, PHSZ, Schul-ICT

%STARTBLOG% Diese Woche ist das Poster "Schule in der Informationsgesellschaft" unter einer creative commons Lizenz als PDF unter http://www.schuleinderinformationsgesellschaft.ch online gestellt worden.

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Das Poster "Schule in der Informationsgesellschaft" soll dazu anregen, über die aktuelle und künftige Rolle digitaler Medien in der Schule nachzudenken. Es kann als Grundlage für die gemeinsame Diskussion in schulinternen Arbeitsgruppen und Weiterbildungen dienen. Eine Entwurfsversion des Posters wurde am Rigi-Workshop "Pädagogische Überzeugungen: Die entscheidende Hürde schulischer ICT-Integration?" vorgestellt und in der Folge diskutiert. Einige Anregungen aus diesen Diskussionen wurden für die nun publizierte Version berücksichtigt.

Als Fan von Postern als Werkzeug für Diskussionen bin ich natürlich gespannt, wie das Poster in der Praxis ankommt!

Wenn der Beamer nicht mehr dem Lehrer vorbehalten ist...

04 November 2011 | Beat Döbeli Honegger | Schul-ICT

%STARTBLOG% Hier eine weitere Erfahrung aus der vergangenen Blockwoche (siehe Netzwerk-Scanner und Post-It-War). Als Vorbereitung für den Kurs-Nachmittag Netzwerktechnik in der Schule habe ich mir u.a. die in allen Seminarräumen an der Decke montierten Beamer endlich einmal genauer angeschaut. Ich wusste schon lange, dass unsere Modelle über ein WLAN-Modul verfügen, das aber bisher von unserer PH nicht genutzt worden war (und das sich auch nicht abschalten lässt...).

Nach einigem Umkonfigurieren (womit wir beim Thema des Nachmittags wären) hatte ich den Beamer soweit, dass er von Computern aus dem Netzwerk mit der entsprechenden Software als externer Monitor verwendet werden konnte. Soweit, so gut - an und für sich nichts neues. Spannend wurde es aber, als ich bei den Recherchen auf eine App für iDevices gestossen bin, die den drahtlosen Zugriff auf den Beamer von iPod Touch, iPhone und iPad ermöglichen:

Mit der Panasonic Wireless Projector for iOS lassen sich derzeit Bilder, PDFs, Webseiten und mit der integrierten Kamera gemachte Fotos drahtlos auf den Beamer übertragen. Dank Touchscreen lassen sich auf allen angezeigten Bildern auch Markierungen mit dem Finger anbringen.

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Die iPad-App mit Fingernotizen

Da ich für die Blockwoche für die Studierenden persönliche iPhones organisiert hatte, konnten wir das auch real ausprobieren. Natürlich erschienen am ersten Tag während des Unterrichts immer mal wieder mehr oder weniger lustige Fotos, bereits am zweiten Tag konnte ich diese technische Spielerei auch ernsthaft nutzen: "Zeigen Sie doch mal ihre Ergebnisse auf dem Beamer" und kurz darauf erschien das Ergebnis der ersten Arbeitsgruppe vorne auf dem Beamer, ohne Gestöpsel und Geläuf im Schulzimmer.

Die App ist noch nicht wirklich perfekt, aber sie zeigt eine Entwicklung auf: Wie könnte sich in Zukunft die Beamernutzung verändern,
  • wenn nicht primär die Lehrperson den Beamer nutzt weil der benötigte Anschluss unter ihrer Kontrolle ist?
  • wenn für das Beamen nicht erst aufgestanden und gestöpselt werden müsste?
Nichts Revolutionäres. Aber eine massive Vereinfachung, die sich im Schulalltag eben auswirkt. P.S.: Im Projekt Klassenzimmer der Zukunft in Magdeburg wird dies bereits seit längerem mit Interaktiven Whiteboards, Tablet-PCs und einer speziell entwickelten Software gemacht. Für mich neu war, dass das mit iDevices bei uns im Haus auch klappt. Auch bei mir gilt: Selber erleben ist glaubhafter als von anderswo hören... wink


Wenn die Schulbuchverlage zur Schnüffelsoftware greifen

02 November 2011 | Beat Döbeli Honegger | Schul-ICT
Angestossen durch einen Bericht bei netzpolitik.org unter dem Titel Der Schultrojaner - Eine neue Innovation der Verlage stehen die deutschen Lehrmittelverlage derzeit heftig in der Kritik.

Worum geht es? Die 16 deutschen Bundesländer haben im Dezember 2010 einen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG (PDF-Dokument) der Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften unterschrieben, der seit Januar 2011 in Kraft ist. Dieser Vertrag regelt, welche urheberrechtlich geschützten Werke die Schulen zu welchen Konditionen vervielfältigen dürfen ("maximal 12% eines Werkes, jedoch nicht mehr als 20 Seiten").

Soweit, so gut. Für Unmut sorgt nun aber §6, Absatz 4:

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken - die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt - darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt - aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten - in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Zusammengefasst verpflichten sich die Bundesländer somit, einen Raubkopienscanner der Verlage auf 1% der Schulserver einzusetzen.

netzpolitik.org fragt sich nun, ob das datenschutzrechtlich, arbeitsrechtlich und beamtenrechtlich unbedenklich sei und ob sich die Bundesländer angesichts der aktuellen Bundestrojanerdiskussion bewusst seien, welche Büchse der Pandora sie da öffnen:

Also nochmal zusammengefasst:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Das Blogposting von netzpoltik.org hat erste Massenmedien auf die Geschichte aufmerksam gemacht ((taz, bild.de, spiegel.de, zeit.de, heise.de), was dann wiederum den Verband der Schulbuchverlage und Hersteller von Bildungsmedien zu einer Stellungsnahme gebracht hat. Darin versucht der Verband, den kommunikativen Schaden einzugrenzen, indem er darauf hinweist, dass die Plagiatsüberprüfung weder heimlich geschehe (der Begriff Schultrojaner somit nicht angebracht sei), noch private E-Mails von Lehrern gescannt würden und sowieso gemäss Vertrag alles datenschutzgesetzkonform von den Bundesländern umgesetzt werde.

Die Diskussion zieht unterdessen weitere Kreise. So weist Rainer Kuhlen (Biblionetz:p00412) in seinem Blogposting Nicht nur "Schnüffelsoftware", sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben darauf hin, dass die Bundesländer auf dem besten Weg seien, der Schule und damit der Jugend den Weg in die digitale Zukunft zu verbauen. In einer gemeinsamen Broschüre von Kultusministerien und Verband der Schulbuchverlage und Hersteller von Bildungsmedien steht nämlich

Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.

Rainer Kuhlen fragt sich darum:

Warum nutzen die Länder ihre große Macht gegenüber den Verlagen und Verwertungsgesellschaften nicht aus, um brauchbare Lösungen auszuhandeln oder um unbrauchbare Lösungen zu verhindern? Vertragsregelungen gehen ja über die Schrankenregelungen. Warum hat man nicht als Minimum ausgehandelt, dass die Lehrer sehr wohl im Sinne der obigen Frage scannen dürfen, wenn sie das Resultat dann brav als Papierkopie verteilen? Das ist natürlich heute 2011 schon absurd wenig genug.

Wie sollen Schulen und SchülerInnen für das digitale Zeitalter fit gemacht werden, wenn den Schulen nicht erlaubt ist, den Schülern einer Klasse auch elektronische Materialien zugänglich zu machen? Warum haben die Länder nicht gleich die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen, um die vollkommen unrealistische Regelung in § 52a UrhG, der ja das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, auch für Schulen, regelt, gleich mit in die vertragliche Vereinbarung mit einzubeziehen.

Herr Larbig schreibt einen offenen Brief an die Schulbuchverlage. Da meint er unter anderem:

Das Problem ist, dass Sie Vereinbarungen treffen, die Lehrern und Schulen mindestens generell unterstellen, diese bräuchten die Präsenz einer solcher Kontrollsoftware, um davon abgehalten zu werden, womöglich rechtswidrige digitale Kopien anzufertigen. Weniger nett gedacht, stellen Sie die gesamte Lehrerschaft und alle Schulen unter Generalverdacht - und das völlig verdachtsunabhängig.

[...]

Wenn mir jemand misstraut, dann begegne ich ihm mit Misstrauen.

Früher habe ich vielleicht die Preise von Schulbüchern als teuer empfunden, ärgerte ich mich über schlechte Unterrichtseinheiten in Schulbüchern, nervten mich veraltete Unterrichtsmedien. Ich hoffte darauf, dass Schulbuchverlage endlich stärker im digitalen Informationszeitalter ankommen würden, hätte aber nicht damit gerechnet, dass einer der frühen Schritte der Bildungsmedienanbieter der Gernalverdacht in Sachen Urheberrechtsverletzungen digitaler Art gegenüber Lehrern und Schulen wäre.

Ich hätte eher gedacht, dass Schulbuchverlage auftreten und uns vorführen, wie toll das Arbeiten mit Computern ist, wie wunderbar digitale Unterrichtsmedien genutzt werden können, wie innovativ die damit möglich werdenden Unterrichtskonzepte sein können. Aber nein, sie scheinen digitalen Welten nicht viel zuzutrauen, außer dass sie zur Anfertigung von digitalen Kopien Ihrer analogen Medien genutzt werden könnten.

Eine solche Einstellung verhindert Innovation. Einen solche Einstellung verschreckt gerade die Lehrer, die bereits hochgradig vernetzt arbeiten und eigentlich für Sie als Zielgruppe und Multiplikatoren wichtig wären.

Nun haben Sie erreicht, dass gerade diese Lehrkräfte auf (noch größere) Distanz zu den Schulbuchverlagen gehen, ja, teilweise nicht einmal mehr der Meinung sind, dass ein Kommunikationsprozess sinnvoll sein könnte, weil die Schulbuchverlage alleine den Gesetzen der Ökonomie folgten. Sie haben mit dieser Regelung sehr viel Porzellan zerschlagen.

Tja, was ist dem noch hinzuzufügen? Ich kann nur hoffen, dass wir Schweizer Lehrmittelverlage von solchen Schritten abhalten können...

Betriff:


Die journalistische Freude an neuen Geräten

30 September 2011 | Beat Döbeli Honegger | Medienbericht, Schul-ICT
Ja, als im Glashaus Sitzender sollte ich mit Steine werfen vorsichtig sein. Trotzdem kann ich mir spitze Bemerkungen nicht ganz verkneifen, wenn ich im heutigen Tages Anzeiger (leider nicht öffentlich verfügbar) hier folgende Einführung zu einem zweiwöchigen iPad-Versuch lese:

Zürich – Kanti Wiedikon, Zimmer 205, Dienstag 11.15 Uhr. Bevor die Geografiestunde der Klasse 5a in Englisch beginnt, wuselt Geografielehrer Thomas Korner noch hektisch mit ein paar Kabeln herum. Englischlehrerin und Prorektorin Edith Brunner rollt die Schiefertafel herunter und startet den Beamer. «Welcome to the final presentation », begrüsst sie in lupenreinem Oxfordenglisch. Die 17-jährigen Schülerinnen und Schüler schnattern noch eine Weile schweizerdeutsch. Dann beginnt eine Lektion, wie es sie in den Schulstuben der Schweiz noch kaum gegeben hat. Statt mit einem Bündel Papieren und Folien, treten die ersten beiden Mädchen mit leeren Händen vor die Klasse. «Nummer 14» sagt die eine. Lehrer Korner schliesst das iPad Nummer 14 ans Netzwerk an, und die Präsentation beginnt.

Abgesehen davon, dass man iPads (Biblionetz:w02189) nicht an ein Netzwerk anschliessen kann (gemeint war vermutlich der Beamer): "Dann beginnt eine Lektion, wie es sie in den Schulstuben der Schweiz noch kaum gegeben hat." Auch wenn die Schweiz beim schulischen ICT-Einsatz nicht vorne mitmischt: Das Präsentieren von Vorträgen mit Beamer ist jetzt beileibe nichts Neues!

Mir scheint, dass die wenigsten Artikel zu Tablets in Gymnasien berücksichtigen, dass seit über 10 Jahren Projekte mit persönlichen Notebooks in Gymnasien (Biblionetz:w00753) durchgeführt werden. Der Einsatz persönlicher digitaler Medien ist - wenn auch weit entfernt von alltäglich - keineswegs mehr absolutes Neuland, wie es oft dargestellt wird. Somit würde mich der Vergleich Tablet - Notebook (wie er im aktuellen Artikel gegen Ende auch gemacht wird) jeweils mehr interessieren.
Danke Beat für deine Kommentare. Das Thema Tablets an Schule ist zumindest wieder mal für kurze Zeit in der Öffentlichkeit... kleine Anmerkung: Der Text ist öffentlich verfügbar: http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/zuerich/Die-papierlose-Schulklasse/story/22806046 (Danke Miriam).


Interessant, dass man den Artikel aber auch jetzt noch nicht findet, wenn man nach "ipad" sucht beim Tagi... -- Main.ThomasKorner - 28 Sep 2011 @Thomas: Es ist ja auch "ein kostenpflichtiger Artikel aus der Tages-Anzeiger iPad-App." Da stellt sich glatt die Frage, ob nur iPad-NutzerInnen an einem Artikel über iPad-Einsatz interessiert sind. @Beat: Vergleich Tablet-Notebook wär in der Tat interessant. Hast schon ein solches Projekt in der Hosentasche?

-- Main.JacquelinePeter - 30 Sep 2011

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Rigi-Workshop

23 September 2011 | Beat Döbeli Honegger | Schul-ICT, Veranstaltung

Programmausschreibung

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In vielen Ländern stellt sich gegenwärtig die Frage, warum digitale Medien trotz grosser finanzieller und bildungspolitischer Anstrengungen im Unterrichtsalltag vieler Lehrpersonen noch immer nur sporadisch eingesetzt werden. Die Schweiz scheint von diesem Phänomen in besonderer Weise betroffen zu sein, wie insbesondere die PISA-Studien der letzten Jahre zeigen. Eine wichtige Rolle scheinen die pädagogischen Überzeugungen von Lehrpersonen (Biblionetz:w02217) zu spielen. Die grundsätzliche Skepsis vieler Lehrpersonen gegenüber schulischen Innovationen, insbesondere im Bereich neuer Medien, verlangt nach stärkerer Klärung dieser Denkmuster. In den letzten zwei Jahren wurde hierzu eine Nationalfondsstudie durchgeführt. Erste Ergebnisse sollen nun zusammen mit den Workshop-Teilnehmenden diskutiert und um weitere Erfahrungswerte ergänzt werden. Ein weiteres Ziel des Workshops ist es, ein praxistaugliches Instrument zu entwerfen, mit dem bestehende Überzeugungen zu digitalen Medien im Kontext von Weiterbildungs-veranstaltungen thematisiert und bearbeitet werden können.

Erster Eindruck

Der Tag beginnt gut:

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Tagungsablauf

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Vormittag

In einer ersten Workshoprunde wurde pädagogische Überzeugungen zu ICT in der Bildung gesammelt mit Hilfe von Sprechblasen-Post-Its auf einem zu diesem Zweck entwickelten Poster:

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In einer zweiten Workshoprunde wurden die zahlreichen (und von Poster zu Poster teilweise sehr unterschiedlichen) Überzeugungen priorisiert.

Nachmittag

Wo muss angesetzt werden:

  • Lehrplan 21: Der Lehrplan 21 (Biblionetz:w02172) wird in den kommenden Jahren viele Ressourcen im Bildungswesen prägen (Weiterbildung etc.). Darum muss der Lehrplan 21 genutzt werden können, um digitale Medien in die Schule zu bringen. Somit müssen wir aufzeigen können, dass sich der Lehrplan 21 ohne digitale Medien nicht umsetzen lässt.

  • Schulleitungen als prägender Einfluss der Schulkultur und ICT-Nutzung. Somit müssen Schulleitungen von der Integration digitaler Medien überzeugt werden. Konkrete Massnahme: Medienkonzepte müssen zwingend Teil der Schulleitungsausbildung sein.

  • Lehrmittelverlage müssen ihr Angebot anpassen. (Es gibt verschiedene Meinungen, wie...)

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Cool, das Poster wird verändert!

Erste Synthese

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Foto by Martin Hofmann

Aktuelles

Fortsetzung folgt ,

Kontakt

  • Beat Döbeli Honegger
  • Plattenstrasse 80
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  • E-mail: beat@doebe.li
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