Worum geht es?
Ich hatte für gestern Abend (8.11.2019) ein Einzelabteil mit Dusche und WC im Nachtzug von Berlin nach Zürich gebucht und wollte vor der Abfahrt in der DB-Lounge noch etwas arbeiten. Leider ist mir aber der Zutritt zur DB-Lounge verwehrt worden. Der Grund dafür ist mir immer noch nicht so ganz klar, ich habe vor Ort und im Internet verschiedene Antworten gefunden:- Die Zutrittsberechtigung ist nicht gegeben, weil das Ticket bei der SBB gekauft worden ist.
- Die Zutrittsberechtigung ist nicht gegeben, weil der Nachtzug durch die österreichischen Bundesbahnen betrieben wird.
- Nachtzugtickets berechtigen nicht zur Nutzung der DB-Lounge.


Bitte 1: Liebe DB, klärt die Zugangsberechtigung für Nachtzüge in den Nutzungsbedingungen
Es wäre sehr hilfreich, wenn in den Nutzungsbedingungen auch die Nachtzüge explizit erwähnt würden. Das würde die Sache - egal wie - klären und ich müsste mich als Kunde nicht im Internet auf die Sache nach (widersprüchlichen) Antworten eurer Kundenberater machen. (Zu dieser Klärung gehört auch, dass die Platzkategorie bei der ÖBB "Deluxe" heisst (was auf 1. Klasse hindeutet), dies aber auf dem Ticket der SBB als "Grande" bezeichnet wird (auf der Quittung aber wiederum "Deluxe" steht).Bitte 2: Liebe ÖBB, SBB und DB, rauft euch zusammen
Via Twitter habe ich von der DB im Laufe der Diskussion folgende Antwort erhalten:Für mich ist das nicht sehr kundenfreundlich: Ich habe bei A eine Leistung von B gebucht, die zum Teil im Bahnhof von C stattfand. So wie ich davon ausgehe, dass ich im Bahnhof von C den Bahnsteig und die Toiletten nutzen darf, bin ich auch davon ausgegangen, dass ich als Käufer eines entsprechenden Tickets die Lounge von C nutzen darf. Ich vermute ja stark, dass das Unternehmen A (=SBB) dem Unternehmen B (=ÖBB) etwas bezahlt und B wiederum C (=DB) einen Teil meines Geldes für die Nutzung von Schienen, Bahnsteig etc. bezahlen muss. Wie dies geregelt wird und dass A, B und C als Konzerne wiederum in unterschiedliche Konzernbereiche unterteilt sind, sollte mich doch als Kunden nicht kümmern müssen. Wenn ich ein internationales Bahnticket kaufe, dann hoffe ich doch, dass die beteiligten Unternehmen zusammenarbeiten und ich mich nicht um die Details dieser Zusammenarbeit kümmern muss.Ich ging davon aus, dass Sie das Ticket über uns gebucht haben. Wenn Sie über die Schweizer Bundesbahnen einen Nachtzug der Österreichischen Bundesbahnen buchen, können Sie leider nicht die DB Lounge der Deutschen Bahn nutzen. /ti
— Deutsche Bahn Personenverkehr (@DB_Bahn) November 8, 2019