Streitig ist häufig die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr. In der Praxis werden hier häufig die Tarife der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing der Betrachtung zugrunde gelegt. Das ist insofern problematisch, als diese Tarife eher frommes Wunschdenken der Fotografen als real am Markt zu erzielende Preise sind.
Quelle: http://www.law-blog.de/184/fotorecht-spezial-teil-5-anspruche-des-verletzten-fotografen
(Eine entsprechende Forderung lag auch mal in meinem Briefkasten...)
Ich habe den RSS-Feed von Law Blog gleich mal abonniert.
Quelle: http://www.law-blog.de/184/fotorecht-spezial-teil-5-anspruche-des-verletzten-fotografen