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Streit um die Domain Schweiz.ch

27 August 2010 | Beat Döbeli Honegger
Am 29. Mai 2006 hat die WIPO entschieden, dass der Domainname http://schweiz.ch der Schweizerischen Eidgenossenschaft gehören soll (Entscheid der WIPO).

Die Bundeskanzlei hat dazu folgendes Pressecommuniqué publiziert:

Die Schweiz erhält ihre Domain-Namen

Bern, 29.05.2006 (BK) - Die WIPO hat das Gesuch der Bundeskanzlei gutgeheissen und die Domain-Namen Schweiz.ch, Suisse.ch, Svizzera.ch auf die Schweiz übertragen.

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) als offizielle Streitbeilegungsstelle für Domain-Namen anerkennt das Exklusivrecht der Schweiz an ihren Domain-Namen in allen drei Amtssprachen. Die Schweiz kann somit endlich unter dem eigenen Ländernamen offiziell auftreten und dadurch den Erwartungen der Internetnutzer gerecht werden. Der Entscheid der WIPO trägt nicht nur der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu anderen Domain-Namen Rechnung, sondern anerkennt auch die zunehmende Bedeutung der Länderauftritte. Er schützt zudem allgemein das Recht der Staaten am eigenen Namen.

Die Bundeskanzlei erachtet den Entscheid der WIPO als Leitentscheid, um der missbräuchlichen Verwendung von Länderdomain durch Unbefugte Einhalt bieten zu können. Sie hofft, dass nicht nur die Schweiz, sondern auch weitere Gemeinwesen und Staaten aus diesem Entscheid Nutzen ziehen können.

Sofern nun der Gesuchsgegner nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht einleitet, wird die Übertragung der Domain-Namen Schweiz.ch, Suisse.ch und Svizzera.ch auf die Schweiz automatisch vollzogen.

Dieses Urteil ist mindestens erstaunlich, denn der Bund hat sehr lange zugewartet, bis er Interesse an dieser Domain angemeldet hat (die Domain schweiz.ch wurde 1995 (!), also vor elf Jahren registriert. Unter http://www.swissness.info/ ist die Sicht von Stefan Frei, dem bisherigen Besitzer der Domain nachzulesen.

Update vom 25.08.2010: Der Bund macht nun aber nicht wirklich viel mit der Domain, die er vor vier Jahren erkämpft hat, im Gegenteil: 403 forbidden ist jetzt nicht grad die freundlichste Visitenkarte der Schweiz...

Der Verleger und das Internet

22 August 2010 | Beat Döbeli Honegger | Medienbericht
In der heutigen NZZ (17.08.2010) fordert der Schaffhauser Zeitungsverleger Norbert Neininger unter dem Titel Verlage haben Anrecht auf besseren Schutz (Biblionetz:t12121) ein "Leistungsschutzrecht als Grundlage für den weiteren Erhalt freier Medien".

Ob er mit diesem Artikel der Sache der Verlage und des Qualitätsjournalismus einen Dienst erwiesen hat, scheint mir eher zweifelhaft. Der Artikel strotzt vor sachlichen Fehlern, der sowohl zeigt, dass Neininger von wichtigen Exponenten und Geschäftsmodellen im Internet wenig Ahnung hat als auch- was mich fast noch schlimmer dünkt - der Artikel es in der NZZ zur Publikation gebracht hat, ohne dass jemand sanft korrigierend eingegriffen hätte.

Beispiele gefällig? Wer sich für ausführliche Verrisse und Widerlegungen interessiert, lese Peter Haber: Lauwarme Semmel in der Neuen Zürcher Zeitung, die bisher 13 Kommentare auf der NZZ-Website, sowie die Kommentare auf dem Weblog des Autors.

Hier nur der Satz mit der grössten Irrtumsdichte:

Nachdem klar geworden ist, dass es weder Google noch Wikipedia um die Vermehrung des Wissens, sondern um Marktanteile, Umsatz und Ertrag geht und auch auf den Social-Media-Plattformen wie Twitter oder Facebook (über Werbung) Milliarden eingenommen werden, verteidigen nun auch Verleger ihre und damit die Interessen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Solange ein Mitglied des Präsidiums des Verbands Schweizer Presse solche Sachen über das Internet schreibt, mache ich mir wirklich Sorgen um die Zukunft der Schweizer Presse...

Update: Norbert Neininger hat wiederum auf die Reaktionen reagiert, die sein Artikel ausgelöst hat:

Mein Artikel zur Verbesserung der Urheberrechts zum Schutz des geistigen Eigentums von Journalisten und Verlagen im Internet wurde – das war zu erwarten – heftig diskutiert. Nicht zu erwarten aber war, dass dies teilweise sehr form- und stillos geschah. Ganz offensichtlich hat FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher also recht, wenn er (in „Payback“) feststellt, dass der häufige Umgang mit der neuen Hard- und Software (im und ums Internet) die Konzentration schwächt. So wurden beispielsweise Dinge widerlegt, die ich gar nie behauptet hatte. Über die Unhöflichkeit und Schnoddrigkeit sollen andere lamentieren, ich nehme selber sie ebenso kommentarlos zur Kenntnis wie die Tatsache, dass Deutschfehler häufig sind.

Hmm, diese Einleitung macht aus meiner Sicht die Sache nicht besser. Es sind keine Sachargumente, Neininger fühlt sich betupft über die zum Teil schnodrigen Reaktionen, die er erleben musste. Sein Versuch, sein ad hominem Argument (Biblionetz:w02133) der zahlreichen Deutschfehler zu kaschieren ("nehme ich kommentarlos zur Kenntnis") wirkt nicht sehr souverän. Zudem sollte nicht mit Steinen werfen, wer selbst im Glashaus sitzt: Auch notable Printmedien haben in letzter Zeit zunehmend Mühe mit der Rechtschreibung...

Auf den geäusserten Vorwurf, seine Vorschläge seien unausgegoren, meint Neininger:

Man darf davon ausgehen, dass unser Verband dieses Thema sorgfältig und überlegt angeht und man sich keine Sorgen über fehlendes juristisches Wissen machen muss. Mein Artikel war nicht der Ort, um Einzelheiten zu publizieren.

Hmm, gerade bei einem Medienschaffenden würde man aber doch erwarten, dass er das Thema nicht nur sorgfältig und überlegt angeht, sondern beschreibt. Wikipedia im gleichen Atemzug und ohne weitere Begründung mit Google als nach Gewinnen und Marktanteilen strebende Organisation zu bezeichnen, ist aber nicht sehr sorgfältig und überlegt. Da hilft auch der nun unternommene Versuch nicht, dies mit Zitaten von Jim Wales aus dem Jahr 2007 zu belegen.

Facebook Places

22 August 2010 | Beat Döbeli Honegger
Im Juni 2005, also vor fünf Jahren, habe ich erstmals mit einem Dienst namens Plazes (Biblionetz:w01785) experimentiert, welcher den Aufenthaltsort meines Notebooks anhand des lokalen Netzwerks (Mac-Adresse des Routers) identifizierte und im Internet publizierte.

Ich wurde des öftern gefragt "Lohnt sich Plazes??" (ja, es macht Spass) und es entstanden spannende Diskussionen zu Datenschutz und der Frage, warum man um um alles in der Welt dieser seinen aktuellen Aufenthaltsort bekanntmachen sollte (hier die Begründung aus dem Jahr 2007).

Wichtig war mir bereits vor fünf Jahren: Solange ich mir bewusst bin, dass mein Aufenthaltsort veröffentlicht wird und ich dies jederzeit unterbinden kann, überwiegen die Vorteile die Datenschutzbedenken.

5 Jahre - fast ähnlich lang wie beim Tablet-PC hat es gedauert, bis Location Announcement-Dienste (oder wie heissen diese Dinger? Gilt das bereits als location based service (Biblionetz:w01010)?) im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen sind. Seit kurzem bietet *Facebook (Biblionetz:w02039) (vorerst nur in den USA) eine solche automatische Ortsbestimmung an.

facebookplaces02.jpg

Mark Fidelman hat dies zum Anlass genommen, die aktuellen Location Announcement-Dienste aufzulisten und zu vergleichen: (gefunden via TechChrunch)

facebookplaces01.jpg

Plazes fehlt in dieser Auflistung. Dies bestätigt meinen bereits seit längerem gehegten Verdacht, dass http://beta.plazes.com seit dem Aufkauf durch Nokia als Einzeldienst nicht mehr weiter entwickelt und ernst zu nehmen ist.

Einmal mehr offenbart sich Facebooks Einstellung zur Privatsphäre vs. Geschäftserfolg: Je mehr User die neue Funktion nutzen, desto wertvoller wird sie. Also ist die neue Funktion bei allen Usern standardmässig aktiviert und muss aktiv abschaltet werden (opt-out). netzpolitik.org erklärt, wie man diese Funktion deaktivieren kann.

Getrübtes Einkaufserlebnis im Apple Web-Store

18 August 2010 | Beat Döbeli Honegger | Annoyance
Die Firma Apple versucht ja, den Kunden die Ärgernisse der Computerwelt zu ersparen und ihnen ein Wohlgefühl beim Nutzen von ICT zu vermitteln. Dies soll schon beim Einkaufen beginnen, wie die gestylten Apple-Stores mit netten jungen Beraterinnen und Beratern zeigen.

Ich scheine mit Apple auf allen Ebenen Pech zu haben. Nicht nur, dass ich dauernd Fehlermeldungen (zugegebenermassen auf meiner Windows-Maschine mit iTunes) sehe, mit denen kein Apple-Kunde je konfrontiert werden möchte: Nun habe ich auch mein frustrierendes Einkaufserlebnis im Apple-Webstore hinter mir.

Ich wollte zwei Dockingstationen mit integrierter Tastatur für das iPad bestellen und habe den Apple Store via Schweizer Apple-Website (http://www.apple.ch) aufgerufen. Es werden mir zwei Varianten vorgeschlagen:
ipaddock01.jpg

Apple iPad Keyboard Dock - Deutsch und Apple iPad Keyboard Dock - French. Ja, denn die Schweiz ist ja mehrsprachig und hat darum in den verschiedenen Landesteilen auch unterschiedliche Tastaturlayouts. Ich bestelle also zwei Stück um Portokosten zu sparen und wundere mich, dass Schweizer Tastaturen im Apple Store in Zürich nicht lieferbar sind, sehr wohl aber im Webstore. Naja, vielleicht ist einfach die Angabe der Lieferbarkeit im Webstore falsch und ich werde die Dinger nicht wie versprochen in den nächsten Tagen erhalten.

Doch welche Überraschung, bereits innerhalb von 24h wird mir der Versand der bestellten Ware bestätigt:

ipaddock02.jpg

Als erstes fällt mir auf, dass die Mail - zugegeben auf einem Microsoft-Mailprogramm dargestellt - gewisse Umlautprobleme zu haben scheint. Vor allem aber beschleicht mich ein böser Verdacht. Das ist gar keine schweizer-deutsche Tastatur, sondern eine deutsch-deutsche! Rasch die Produktnummer bei Google eingegeben und festgestellt, dass in Deutschland ein Produkt mit der gleichen Produktnummer verkauft wird. Das nährt mindestens die Vermutung, dass es sich nicht um eine schweizer-deutsche Tastatur handelt.

Ich versuche im Apple-Store herauszufinden, welches Tastaturlayout die von mir bestellten Dockingstationen besitzen. Fehlanzeige, weder im Text noch in den Bildern ist etwas darüber zu finden. Im muss also befürchten, dass mir nächstens zwei falsche Dockingstationen geliefert werden. Kann ich als Kunde bei Apple nicht davon ausgehen, dass ich im landesspezifischen Webstore auch landesspezifische Produkte angeboten bekomme oder mindestens darauf aufmerksam gemacht werde, wenn dem nicht so ist?

Apropos bald geliefert: Wann kommt denn das Paket? Das Mail von Apple bietet mir ja an, meine Sendung online zu verfolgen. Ich klicke auf den Link und lande - auf der Startseite des US-Apple-Webstores! Ich versuche es ein zweites Mal: dasselbe Ergebnis. Ich teste die anderen blauen Links in der Versandbestätigungsmail von Apple: Alle verweisen auf eine nicht existierende Adresse und werden danach automatisch auf die Startseite des US-Webstores umgeleitet. WTF? Wo ist hier das wohlige Einkaufserlebnis? Bin ich tatsächlich der erste Schweizer-Kunde, der versucht auf einen der angebotenen Links zu klicken?

Hmm, dann geh ich durch die Haupteingangstüre des Schweizer Apple-Web-Stores und klicke mich durch bis zu meinem Konto und versuche dann, denn Bestellstatus abzurufen. Doch irgendwie scheint es zwischen Apple und mir nicht harmonieren zu wollen:

ipaddock03.jpg

Ich bin ja mal gespannt, was irgendwann vielleicht in meinem Briefkasten liegen wird...

Hast Du mal versucht, die Hotline zu befragen?

-- Main.TorstenOtto - 18 Aug 2010 Nein, ich habe dann irgendwann eine deutsch-deutsche Tastatur erhalten.

-- Main.BeatDoebeli - 18 Aug 2010

MINT-Tagung 2010

06 August 2010 | Beat Döbeli Honegger | Informatik, Veranstaltung
Das Programm ist zwar noch nicht öffentlich, aber das Datum steht bereits fest: Am Samstag, den 11.12.2010 findet an der Kantonsschule Zug die Tagung Informatik-Nachwuchsförderung in der MINT-Initiative - Nachhaltigkeit durch Integration der Hasler Stiftung in Zusammenarbeit mit dem BBT statt (wo unter anderem die Preisverleihung für den Informatik-Biber vorgenommen werden wird).

MINT (Biblionetz:w02201) steht übrigens Mathematik - Informatik - Naturwissenschaft - Technik

Mehr, sobald das Programm veröffentlicht worden ist und/oder eine Website zur Veranstaltung steht.. ,

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