
Art. 13b Zugänglichmachen von journalistischen Werken
¹ Wer, als Betreiber eines sozialen Netzwerks, eines Informations- oder Unterhaltungsdienstes oder einer anderen Kommunikationsplattform im Internet, journalistische Sprachwerke oder Fotografien so zugänglich macht, dass Personen von Orten und Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben, schuldet den Urhebern und den Urheberinnen hierfür eine Vergütung.
In meinem Verständnis betrifft dies auch mein Biblionetz, das ich seit über 20 Jahren auf nichtkommerzieller Basis betreibe. Unter anderem aggregiere ich auch Zeitungsartikel ("journalistische Sprachwerke") und mache sie so zugänglich, "dass Personen von Orten und Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben".
Dabei geht es nicht um die Zugänglichmachung der Volltexte, den das ist bereits unter dem aktuellen Urheberrecht nicht einfach so erlaubt. Es geht um die Zugänglichmachnung von so genannten "Snippets", also Anrissen der jeweiligen Artikel.
¹ Wer, als Betreiber eines sozialen Netzwerks, eines Informations- oder Unterhaltungsdienstes oder einer anderen Kommunikationsplattform im Internet, journalistische Sprachwerke oder Fotografien so zugänglich macht, dass Personen von Orten und Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben, schuldet den Urhebern und den Urheberinnen hierfür eine Vergütung.

Ein Zeitungsartikel im Biblionetz inkl. zitiertem Lead und Ausschnitt (Biblionetz:t24066)
- Ein Leistungsschutzrecht in der vorgeschlagenen Form bringt Zeitungsverlagen kein Geld
Zeitungsverlage sind stärker auf den Traffic durch die grossen Internetkonzerne angewiesen als diese auf den journalistischen Content. Dies hat sich in Deutschland und Spanien gezeigt. In Spanien ist der Abruf von Nachrichtenseiten um 13% zurückgegangen, nachdem Google aufgrund eines Leistungsschutzrechts Verweise auf ebendiese Seiten eingestellt hat. In Deutschland haben grosse Verlage Google kostenlose Lizenzen erteilt, weil sie verlinkt werden wollten. - Ein Leistungsschutzrecht in der vorgeschlagenen Form bedroht kleine Anbieter auf dem Internet
Während grosse Anbieter solche Lizenzabkommen mit den Internetkonzernen schliessen könnten, würde es eine gewisse Zeit dauern, bis evtl. automatisierte Syteme (wie robots.txt) greifen würden, damit die Rechtsunsicherheit auch bei kleinen Abietern beseitigt wäre.