- Fussgängerstreifen
- Kleinkind
- Ausgestrecktes Handzeichen
SVG Art 33 Abs. 2: Vor Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu betreten.
VRV Art. 6 Abs. 1: Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.
Während ich übrigens auf der anderen Strassenseite angekommen, Caspar das Geschehene zu erklären versuche ("Ja, die Autos müssten anhalten, aber das tun sie eben nicht immer, darum muss man immer vorsichtig sein") kann ich zusehen, wie drei Mädchen am gleichen Fussgängerstreifen von mindestens vier Autos der Vortritt verweigert worden ist.
In solchen Momenten spüre ich eine ungute Militanz in mir aufkochen...
Du solltest mal unseren Verkehrspolizist Bernhard Reichmuth sehen (und hören), wenn er in Goldau an der Gotthardstrasse mit 20 Erstklässlern betreffend Verkehrsunterricht steht. Selbst einem uniformierten Polizist wird da reihenweise der Vortritt verweigert! -- ChristianNeff - 22 Oct 2009 Unterdessen habe ich erfahren, dass er wiederum nicht der einzige Verkehrspolizist ist, dem dies widerfährt. WTF?? -- BeatDoebeli - 26 Oct 2009