26 March 2015 -
Version 1
Dieser Tage ist das Buch von Gerald Lembke und Ingo Leipner mit dem reisserischen Titel
Die Lüge der digitalen Bildung (
Biblionetz:b05879) erschienen.
Die beiden Autoren kritisieren in 13 Kapiteln die aus ihrer Sicht fehlgeleitete Nutzung digitaler Medien bei Kindern und Jugendlichen von der Zeit vor der Geburt bis ins Studium. Ihre Aussagen sind meist sehr plakativ und folgen einer schwarz-weissen Entweder-Oder-Logik:
[Es] zeigt sich in der bisherigen Praxis, dass es pädagogisch keinen echten Sinn macht, vor dem 12. Lebensjahr Computer im Unterricht einzusetzen.
Aussagen wie diese (
Biblionetz:a01257) eignen sich zwar für plakative Aussagen zur Steigerung der Verkaufszahlen, spiegeln aber die heutige Realität in keiner Art und Weise wider.
Die Forschung gibt klare Antworten: Kinder brauchen eine starke Verwurzelung in der Realität, bevor sie sich in virtuelle Abenteuer stürzen. Ihr Gehirn entwickelt sich besser, wenn kein Tablet oder Smartphone reale Welterfahrung verhindert. Kinder sollten lieber im Matsch spielen als mit Tablets das ist der beste Weg, um für das digitale Zeitalter fit zu werden.
Kinder benötigen reale und nicht virtuelle Erfahrungen (
Biblionetz:a00295) ist ein typisches Beispiel eines plakativen Dilemmas, das aber im realen Alltag nicht viel weiterhilft. Niemand würde ernsthaft der Aussage widersprechen wollen, dass Kinder reale Erfahrungen benötigen und dass der Wald dafür eine gute Lernumgebung darstellt. Aber weder verhindern digitale Medien den Aufenthalt im Wald noch sind Kindergärten und Schulen ohne digitale Medien häufiger im Wald als solche mit digitalen Medien. Natürlich (!), es ist eine Frage des Masses. Aber mit den im Buch gemachten plakativen Aussagen wird die Frage des Masses eben gerade nicht gestellt.
Die Autoren beziehen sich in ihrer Argumentation auf die
Stadien der kindlichen Entwicklung nach Piaget (
Biblionetz:w01735) und konstatieren dann, dass vor dem Erreichen des
formal-operativen Denkens die Nutzung digitaler Medien nicht sinnvoll sei, da Kinder vorher ja digitale Medien nicht wirklich durchschauen und kompetent nützen könnten. Auch dies ist wieder eine sehr plakative, übervereinfachte Sichtweise.
Geschätzt die Hälfte der im Buch gemachten Aussagen lässt sich relativ einfach relativieren, indem man den
Bücher-Check macht und den Begriff
elektronische Medien durch
Bücher ersetzt.
Interessant ist die Untermauerung der im Buch gemachten Aussagen. Die Autoren häufen in einer erstaunlichen Mischung Experten- und Medienmeinungen aufeinander, pochen einerseits auf die Aussagekraft akademischer Abschlüsse, zitieren aber bereits im nächsten Abschnitt die Bildzeitung:
Diesen Aussagen kann Prof. Thomas Fischer nur zustimmen. Er hat die Welt in vielen Facetten studiert und drei Studienfächer abgeschlossen (Betriebsökonomie, Jura und Psychologie). Seit 2011 ist er Lehrbeauftragter für Führungspsychologie, und zwar an der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz. Daher hat er einen Überblick, wohin einseitigen Entwicklungen in der Kindheit führen.
Fischer: »Meine Sorge ist es, dass die Digitalisierung den Kindern zu wenig Raum gibt, sich wirklich physisch im Leben einzuleben.« Es sei viel einfacher, »ein Kind vor die Flimmerkiste zu setzen, als mit ihm draußen im Wald spazieren zu gehen, wo man einen Tannenzapfen aufheben und fortwerfen kann.« Der Psychologe verweist auf Piaget: »Zu Beginn des Lebens werden motorische Schemata neurophysiologisch aufgebaut, die großen Verbindungen im Gehirn.«
[...]
In dieser Frage bekommt Fischer Schützenhilfe aus einer erstaunlichen Ecke. Die Bild-Zeitung sorgt sich auch um das Wohl der Kinder, die im digitalen Zeitalter groß werden. Sie stellt in einer Überschrift am 09. September 2014 die Frage: »Ab wann braucht mein Kind ein Smartphone?« Der Tipp für Vater und Mutter: »Vor dem dritten Geburtstag sollte kein Kind ein mobiles Gerät in die Hand bekommen auch nicht das der Eltern.
Soso, gewinnt die Aussage von jemandem, der drei Studienfächer abgeschlossen hat an Gewicht? Und auf der gleichen Seite zitiert man aus der BILD-Zeitung als Beleg für eine Aussage? Gerade bei einem Buch über Medienkompetenz aus meiner Sicht eine seltsame Art der Quellenbewertung. Aus dem Buch ist auch nicht ersichtlich, woher die Zitate von Thomas Fischer stammen, eine entsprechende Quellenangabe ist im Buch nicht zu finden. Gerade in solchen Abschnitten des lockeren Erzählens macht das Buch leider den Eindruck eher mit schneller Feder geschrieben worden zu sein.
Mein Fazit: Wenig wirklich brauchbare Kritik. Digitale Mediennutzung benötigt Kritik, aber die plakative Form dieses Buches bringt die Diskussion nicht wirklich weiter. Statt des Buches kann auch wieder einmal die Sammlung der aktuell
67 Argumente gegen digitale Medien in der Bildung überflogen* werden. Geht schneller.
*
Wer mehr Zeit hat, pickt sich aus den dort aufgeführten Argumenten ein ernstzunehmendes aus und überlegt sich Gegenargumente….
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19 March 2015 -
Version 1
Auf August 2015 plant der
Verband öffentlicher Verkehr (und nicht die SBB!) in der Schweiz, die Einführung einer RFID-Karte (
Biblionetz:w01588) für alle möglichen Abos des öffentlichen Verkehrs.
Die
entsprechende Medienmitteilung spricht vom
zusätzlichen Kundennutzen:
Die öV-Karte heisst «SwissPass» und wird zusätzlichen Kundennutzen bieten
Die Branche des öffentlichen Verkehrs hat neben dem Branding auch den Namen für die öV-Karte beschlossen: «SwissPass». Diese mit einem Chip ausgerüstete Karte vereinfacht den Zugang zum öffentlichen Verkehr der Schweiz weiter. Auf dem Chip integriert werden ab Mitte 2015 General- und Halbtax- sowie schrittweise auch Verbund-Abonnemente. Die Grundidee: Eine einzige Karte für möglichst viele Mobilitätsdienstleistungen. Bereits auf die Einführung im zweiten Halbjahr 2015 wird der «SwissPass» auch für den Zugang zu
PubliBike,
SchweizMobil und verschiedenen Skigebieten benützt werden können. Beabsichtigt ist zudem die Integration von Mobility Carsharing.
Die öV-Karte kommt ganz in Rot daher, heisst «SwissPass» und bietet ab ihrer Einführung in der zweiten Hälfte 2015 eine ganze Reihe zusätzlicher Nutzungsmöglichkeiten für die Kundinnen und Kunden. Der
SwissPass ist ein erster Schritt Richtung E-Ticketing. Mit ihm erreicht der öffentliche Verkehr bereits bei der Einführung der Karte mindestens drei Millionen Kundinnen und Kunden. An Einsatz und Nutzung der heutigen Abonnemente ändert sich nichts.
Der «SwissPass» ist eine Karte mit einem Chip und setzt auf die bewährte RFID-Technik, die in der Schweiz beispielsweise in Skigebieten bereits erfolgreich im Einsatz ist. Auf der Karte sind nur Name, Vorname und eine Kundennummer aufgedruckt. Auf dem «SwissPass» wird lediglich eine unpersönliche Identifikationsnummer gespeichert. Die öV-Abonnemente und Dienstleistungen von Partnern sind auf dem Lesegerät des Kontrollpersonals ersichtlich, sobald eine Kundin oder ein Kunde den Chip an das Gerät hält. Die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzes sind erfüllt.
Der «SwissPass» schafft eine Plattform, auf der schrittweise Fahrausweise und ergänzende Angebote im Bereich Mobilität integriert werden können. Der bei der Lancierung vorgestellte Plan, den Kundinnen und Kunden mit der öV-Karte zusätzliche Angebote zur Verfügung zu stellen, die auf Reisen mit dem öV nützlich sind, ist auf gutem Weg: Jetzt schon steht fest, dass der «SwissPass» auch für Angebote von PubliBike und SchweizMobil benützt werden kann, beabsichtigt ist zudem die Integration von Mobility Carsharing. Auch die Skitickets verschiedener Schweizer Skidestinationen werden die Kundinnen und Kunden auf den «SwissPass» laden können.
Ziel ist es, den Fahrgästen den Zugang zu Mobilitäts- und Freizeit-Angeboten weiter zu vereinfachen und sukzessive weitere Partnerangebote auf den SwissPass zu integrieren.
Mir ist bis heute unklar, worin mein zusätzlicher Kundennutzen denn bestehen soll, im Gegenteil. Ich sehe drei Aspekte, bei denen ich eher einen Nachteil haben werde im Vergleich zur jetzigen Situation:
- Usability: Als regelmässiger Bahnfahrer habe ich mein GA extra so im Portemonnaie, dass ich dieses nur auffalten und dem Kontrolleur zeigen kann, die Karte aber nicht herausklauben muss. Das wird mit dem Swiss Pass nicht mehr möglich sein. Ich werde die Karte herausnehmen und dem Kontrolleur hinstrecken müssen, damit er den RFID-Chip auslesen kann. Auch das Ablaufdatum meines Abos werde ich künftig nicht mehr ohne technische Hilfsmittel ablesen können, denn es wird nicht mehr auf die Karte aufgedruckt sein.
- Automatische Verlängerung: Aus mir unerfindlichen Gründen verknüpft der VÖV die Einführung des SwissPass mit der automatischen Verlängerung von Abos und verkauft das als kundenfreundlich. Obwohl ich das GA meist nahtlos verlängere, hinterlässt dieser Schritt ein ungutes Gefühl, ist für mich aber nicht der Hauptgrund, mich über den SwissPass zu ärgern.
- Datenschutz: Es klingt ja gut, wenn in der Medienmitteilung steht, dass die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzes (Biblionetz:w00714) erfüllt seien. Spätestens seit Snowden wissen wir jedoch, dass diese Garantie oft den Bildschirm nicht wert sind, auf dem sie angezeigt werden. Es besteht die Gefahr, dass mein Mobilitätsverhalten aufgezeichnet wird. Dies widerspricht dem Prinzip der Datensparsamkeit (Biblionetz:w01211). Ich habe ein GA und kann damit beliebig oft öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Zur Abrechnung ist somit das Aufzeichnen meines Fahrverhaltens nicht notwendig. (Das Gegenargument, dass mein Mobiltelefon noch viel genauere Bewegungsprofile ermögliche, sticht nicht wirklich: Das Mobiltelefon kann ich auch abschalten oder zu Hause lassen und trotzdem ÖVs nutzen, die Swisscard nicht. Und nur weil an einem Ort Bewegungsdaten anfallen, ist das noch kein Grund, dies grundlos auch andernorts zu tun).
Neben diesen problematischen Aspekten habe ich noch keinen einzigen Kundennutzen für mich gefunden. Das Argument, ich hätte dann weniger Plastikkarten im Portemonnaie, rechtfertigt den Aufwand keineswegs. Zudem gibt es durchaus Situationen, wo ich eigentlich die verschiedenen Mobilitätskarten gerne getrennt habe: Wenn ich Skifahre, muss ich mein GA nicht dabei haben (es erhöht die Gefahr, dass ich es in der Skijacke vergesse) und wenn ich mit dem Mobility-Auto im Ausland unterwegs bin, brauche ich weder den Skipass noch das GA.
Klar, das sind keine weltbewegenden Probleme. Aber gerade als Befürworter von digitalen Innovationen ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass nicht alles Digitale nur deshalb befürwortet werden sollte, nur weil es digital und neu ist.
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16 March 2015 -
Version 1
tl>dr; Probleme beim Migrieren eines iPhones mit verschlüsseltem Backup und nicht mehr im iTunes-Store verfügbaren Apps. Also ein unwichtiges Posting.
Im Allgemeinen geht das Wechseln von einem iPhone auf ein neues erstaunlich problemlos: Lokales Backup des alten Geräts auf dem eigenen Computer, neues iPhone aufgrund des gemachten Backups einrichten. Alle Apps, alle Daten und alle Einstellungen sind auf dem neuen Gerät vorhanden. Funktioniert auch bei Modellwechsel. Ist das Backup verschlüsselt, werden auch alle Passwörter (WLAN etc.) mit übertragen.
Seit gestern sind mir zwei Probleme bekannt, wo es dann eben nicht so einfach geht.
Das erste: Wenn man das Verschlüsselungs-Passwort seines iPhone-Backups nicht mehr weiss, so sind nicht nur alle bisher gemachten Backups unrettbar/unlesbar (das kann man sich ja denken). Was ich bis gestern nicht wusste: Das iPhone lässt ohne Eingabe des Backup-Passwortes auch keine unverschlüsselten Backups mehr zu (ausser man setzt das iPhone komplett nue auf). Wer also sein Backup-Passwort vergessen hat, verliert jegliche Möglichkeit für ein aktuelles Backup seines iPhones mit iTunes. Eher mühsam (ich habe mich dann entschlossen, mich wieder an mein Passwort zu erinnern).
Das zweite: Wenn man nicht vorgesorgt hat, so werden Apps, die zum Migrationszeitpunkt nicht mehr im App-Store verfügbar sind, nicht auf dem neuen Gerät installiert. Anders formuliert: Auf dem alten iPhone befindet sich eine App, die wunderbar funktioniert, aber nicht mehr im App-Store erhältlich ist. Diese App wird nicht auf dem neuen Gerät installiert werden, wenn man nicht ein lokales Backup auf dem eigenen Computer zur Verfügung hat, das zu einem Zeitpunkt gemacht worden ist, als die App noch im App-Store verfügbar war. Anders formuliert: iTunes backupt nur Apps, die zum Backupzeitpunkt im App-Store erhältlich sind.
Es kann die Freude am neuen iPhone trüben, wenn eine nicht mehr erhältliche App auf dem Gerät nicht mehr verfügbar ist. Konkret bei mir z.B. eine App, mit der ich remote die Festplatten meines Notebooks durchsuchen und gewünschte Dokumente aufs iPhone laden kann (sehr praktisch, wenn man unterwegs Zugriff auf ein Dokument auf dem eigenen Rechner benötigt (und nicht alles per default in der cloud lagern will)).
Zur Lösung des Problems bin ich gestern auf die (derzeit) kostenlose Beta-Version des Programms
Copy Trans App gestossen. Damit lassen sich beliebige Apps backupen und auf einem anderen Gerät wieder installieren, auch solche, die im App-Store nicht mehr verfügbar sind.
Geht doch.
(Wie lange (kostenlos) ist eine andere Frage…).
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26 February 2015 -
Version 5
Der
Lehrplan 21 (
Biblionetz:w02172) wurde im Oktober 2014 von der Plenarversammlung der D-EDK verabschiedet und zur Umsetzung an die Kantone übergeben. In den Kantonen und den Pädagogischen Hochschulen sind nun Umsetzungverantwortliche daran, Aus- und Weiterbildung für den Lehrplan 21 zu planen. Dies sind keine ICT-Fachleute, entsprechend unterschiedlich ausgeprägt ist das Bewusstsein und Wissen bezüglich Teillehrplan
Medien und Informatik (
Biblionetz:t17000). Da ich in verschiedenen Kontexten gemerkt habe, dass hier Unsicherheiten bestehen, habe ich versucht, einige grundlegende Fakten zum Thema
Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen zusammen zu stellen.
Entstanden ist eine kurzes
Auslegeordnung (
Biblionetz:t17550) mit folgendem Inhalt:
Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen für den Lehrplan 21
Auslegeordnung zur Planung von Aus- und Weiterbildung
Prof. Dr. Beat Döbeli Honegger, 26.02.2015
Der im Oktober 2014 von der D-EDK zuhanden der Kantone verabschiedete Lehrplan 21 enthält einen Teillehrplan Medien und Informatik. Das Unterrichten dieses Teillehrplans stellt erhöhte Anforderungen an die digitalen Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern der Volksschule. Dies erfordert eine entsprechende Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Diese Auslegeordnung bietet eine Unterscheidung und einheitliche Benennung der notwendigen Kompetenzen auf verschiedenen Bildungsstufen.
Digitale Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lehrplan 21
Der Teillehrplan Medien und Informatik unterscheidet drei Kompetenzbereiche:
- Anwendungskompetenzen: Schülerinnen und Schüler nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Fach- und Lebensbereichen effektiv und effizient.
- Medien: Schülerinnen und Schüler können an der Mediengesellschaft selbstbestimmt, kreativ und mündig teilhaben und sich sachgerecht und sozial verantwortlich verhalten.
- Informatik: Schülerinnen und Schüler verstehen Grundkonzepte der automatisierten Informationsverarbeitung, nutzen sie zur Entwicklung von Lösungsstrategien in allen Lebensbereichen und zum Verständnis der Informationsgesellschaft.
Der Lehrplan 21 enthält für die beiden Bereiche Medien und Informatik einen Kompetenzaufbau und sieht vor, dass diese Bereiche im Modul Medien und Informatik unterrichtet werden. Die Anwendungskompetenzen werden zwar im Modullehrplan Medien und Informatik aufgelistet, sollen jedoch gemäss Lehrplan 21 in anderen Fachbereichen integriert unterrichtet werden.
Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen zur Umsetzung des Lehrplans 21
Bei Planung, Ausschreibung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen für Lehrpersonen sind folgende Kompetenzbereiche von Lehrpersonen zu unterscheiden:
- Anwendung:
- Eigene Anwendungskompetenzen: Als Lehrperson digitale Medien technisch effektiv und effizient einsetzen können.
- Fachdidaktische Kompetenzen Anwendung: Als Lehrperson Schülerinnen und Schülern Anwendungskompetenz vermitteln können.
- Medien:
- Eigene Medienfachkompetenzen: Als Lehrperson über das notwendige Fachwissen im Kompetenzbereich Medien verfügen, um dieses vermitteln zu können.
- Fachdidaktische Kompetenzen Medien: Als Lehrperson über das notwendige didaktische Wissen verfügen, wie der Kompetenzbereich Medien vermittelt werden kann.
- Informatik:
- Eigene Informatikfachkompetenzen: Als Lehrperson über das notwendige Fachwissen im Kompetenzbereich Informatik verfügen, um dieses vermitteln zu können.
- Fachdidaktische Kompetenzen Informatik: Als Lehrperson über das notwendige didaktische Wissen verfügen, wie der Kompetenzbereich Informatik vermittelt werden kann.
Unabhängig vom Lehrplan 21 benötigen Lehrpersonen auch
mediendidaktische Kompetenzen, um in allen Fächern digitale Medien als Werkzeuge didaktisch effektiv und effizient einsetzen zu können.
Da Anwendungskompetenzen gemäss Lehrplan 21 in anderen Fachbereichen integriert ver-mittelt werden sollen, benötigen ALLE Lehrpersonen der Volksschulstufe gewisse dieser Kompetenzen, nicht nur diejenigen, welche Informatik- oder Medienkompetenzen unterrichten.
Anhang: Nicht im Lehrplan 21 geregelte Aspekte
- Die Kantone entscheiden selbständig, ob und wie der Teillehrplan Medien und Informatik umgesetzt wird. Erste Kantone haben bereits kommuniziert, in der Primarschule keine eigenen Zeitgefässe für Medien und Informatik vorzusehen, sondern die Kompetenzen integriert in andere Fachbereiche unterrichten zu wollen.
- Der Lehrplan 21 macht keine Aussagen, ob und wie die Kompetenzen im Teillehrplan Medien und Informatik benotet werden sollen.
- Geklärt werden muss, wer diese Kompetenzen unterrichten soll. Je nach Verortung der Kompetenzen sind es alle Klassenlehrpersonen und/oder alle Fachlehrpersonen oder ausgewählte Fachpersonen. Die Klärung dieser Frage ist für die Aus- und Weiterbildung grundlegend.
- Der Lehrplan 21 macht keine Aussage, ob es für das Unterrichten eines Moduls eine spezifische Lehrbefähigung braucht. Dies müsste seitens der EDK (für die schweizweite Anerkennung) und der Kantone geklärt werden und hat Auswirkungen auf den Formalisierungsgrad und somit wohl auch auf den Umfang der Ausbildung (Diplomreglement) und die Weiterbildung (Nachqualifikation vs. Weiterbildung).
Im März 2015 wird zusammen mit der Druckversion des Lehrplans 21 ein Expertenbericht der D-EDK zur Umsetzung des Teillehrplans Medien und Informatik veröffentlicht werden. Er wird unter anderem Aussagen zu den gemäss Experten benötigten Ressourcen in der Stundentafel auf der Zielstufe sowie zum notwendigen Umfang der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen enthalten.
Goldau, 26. Februar 2015
Beat Döbeli Honegger (
beat.doebeli@phsz.ch)
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10 March 2015 -
Version 1
tl>dr; Derzeit wird das HP Stream 8 Tablet inkl. UMTS-Datavolumen von 24 Monaten à 200MB für CHF/Euro 150.- verkauft.
Kein besonders tiefschürfendes Posting, sondern eher eine Eichung, was Hardware, Software und Netzzugang heute so kosten. Gebloggt wird's weil ich die Geschichte bereits mehrfach erzählen musste.
Derzeit ist das
HP Stream 8 Tablet von HP im Internet für Preise zwischen CHF/Euro 150.- bis 180.- zu haben. Was ist daran interessant? Es handelt sich um ein 8-Zoll-Tablet mit Windows 8.1 drauf, 1GB RAM und 32GB SSD. Das Gerät hat zwei Kameras, WLAN, Bluetooth und UMTS. Spannend wird das Angebot, weil man mit dem Gerät während 2 Jahren kostenlos das Angebot
HP Datapass nutzen darf, ein UMTS-Internet-Zugang in verschiedenen Ländern*. Kostenlos sind dabei pro 30 Tage 200MB, 1GB Zusatztraffic kostet ca. CHF 10.- (Ebenfalls dabei ist 1 Jahr Office 365 und damit 1TB Speicherplatz auf OneDrive von Microsoft)
* Gemäss
umpportal.com
ist HP Datapass in folgenden Ländern verfügbar:
Great Britain, Ireland, France, Spain, Italy, Switzerland, Austria, Denmark, Sweden, Germany, Poland, Holland, Hong Kong, Finland, Belgium, Luxembourg, Portugal, Norway, Singapore, Malaysia, USA and Columbia. Some of those countries come online from the 1st Feb 2015.
Insbesondere für Schweizer User mit hohen Roaming-Gebühren ist dies attraktiv, da Datapass alle Nachbarländer der Schweiz abdeckt.
Weitere Infos:
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