

Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen für den Lehrplan 21
Auslegeordnung zur Planung von Aus- und WeiterbildungProf. Dr. Beat Döbeli Honegger, 26.02.2015 Der im Oktober 2014 von der D-EDK zuhanden der Kantone verabschiedete Lehrplan 21 enthält einen Teillehrplan Medien und Informatik. Das Unterrichten dieses Teillehrplans stellt erhöhte Anforderungen an die digitalen Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern der Volksschule. Dies erfordert eine entsprechende Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Diese Auslegeordnung bietet eine Unterscheidung und einheitliche Benennung der notwendigen Kompetenzen auf verschiedenen Bildungsstufen.
Digitale Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lehrplan 21
Der Teillehrplan Medien und Informatik unterscheidet drei Kompetenzbereiche:- Anwendungskompetenzen: Schülerinnen und Schüler nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Fach- und Lebensbereichen effektiv und effizient.
- Medien: Schülerinnen und Schüler können an der Mediengesellschaft selbstbestimmt, kreativ und mündig teilhaben und sich sachgerecht und sozial verantwortlich verhalten.
- Informatik: Schülerinnen und Schüler verstehen Grundkonzepte der automatisierten Informationsverarbeitung, nutzen sie zur Entwicklung von Lösungsstrategien in allen Lebensbereichen und zum Verständnis der Informationsgesellschaft.

Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen zur Umsetzung des Lehrplans 21
Bei Planung, Ausschreibung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen für Lehrpersonen sind folgende Kompetenzbereiche von Lehrpersonen zu unterscheiden:- Anwendung:
- Eigene Anwendungskompetenzen: Als Lehrperson digitale Medien technisch effektiv und effizient einsetzen können.
- Fachdidaktische Kompetenzen Anwendung: Als Lehrperson Schülerinnen und Schülern Anwendungskompetenz vermitteln können.
- Medien:
- Eigene Medienfachkompetenzen: Als Lehrperson über das notwendige Fachwissen im Kompetenzbereich Medien verfügen, um dieses vermitteln zu können.
- Fachdidaktische Kompetenzen Medien: Als Lehrperson über das notwendige didaktische Wissen verfügen, wie der Kompetenzbereich Medien vermittelt werden kann.
- Informatik:
- Eigene Informatikfachkompetenzen: Als Lehrperson über das notwendige Fachwissen im Kompetenzbereich Informatik verfügen, um dieses vermitteln zu können.
- Fachdidaktische Kompetenzen Informatik: Als Lehrperson über das notwendige didaktische Wissen verfügen, wie der Kompetenzbereich Informatik vermittelt werden kann.

Anhang: Nicht im Lehrplan 21 geregelte Aspekte
- Die Kantone entscheiden selbständig, ob und wie der Teillehrplan Medien und Informatik umgesetzt wird. Erste Kantone haben bereits kommuniziert, in der Primarschule keine eigenen Zeitgefässe für Medien und Informatik vorzusehen, sondern die Kompetenzen integriert in andere Fachbereiche unterrichten zu wollen.
- Der Lehrplan 21 macht keine Aussagen, ob und wie die Kompetenzen im Teillehrplan Medien und Informatik benotet werden sollen.
- Geklärt werden muss, wer diese Kompetenzen unterrichten soll. Je nach Verortung der Kompetenzen sind es alle Klassenlehrpersonen und/oder alle Fachlehrpersonen oder ausgewählte Fachpersonen. Die Klärung dieser Frage ist für die Aus- und Weiterbildung grundlegend.
- Der Lehrplan 21 macht keine Aussage, ob es für das Unterrichten eines Moduls eine spezifische Lehrbefähigung braucht. Dies müsste seitens der EDK (für die schweizweite Anerkennung) und der Kantone geklärt werden und hat Auswirkungen auf den Formalisierungsgrad und somit wohl auch auf den Umfang der Ausbildung (Diplomreglement) und die Weiterbildung (Nachqualifikation vs. Weiterbildung).
Beat Döbeli Honegger (beat.doebeli@phsz.ch)
