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Handyverbot in Frankreichs Schulen

Am 30. Juli 2018 hat die Nationalversammlung des französischen Parlaments das Handyverbot in französischen Schulen verschärft, zahlreiche Medien haben darüber berichtet (z.B. NZZ, heise.de, Spiegel online).

Ich habe derzeit wenig Lust, die Diskussion zum Thema Handyverbot in der Schule (Biblionetz:w02202) zu wiederholen - mit dem iPhone-Projekt an der Projektschule Goldau von 2009-2011 und den Nachfolgeprojekten Digitaler Alltag (2012-2013) und Brings mIT! (seit 2013) haben wir gezeigt, dass es auch andere Wege gibt, mit dieser Herausforderung umzugehen.

Darum nur zwei Bemerkungen zu dieser Gesetzesänderungen:

  1. An diesem Gesetz zeigt sich exemplarisch die zentralistische Politik Frankreichs. Während wir in Deutschland und der Schweiz oft über den Föderalismus (Biblionetz:w02162) in der Bildung schimpfen, wird hier der Entscheid zentral für alle gefällt. In Deutschland und der Schweiz wäre man vermutlich eher der Meinung, eine solche Entscheidung solle von den lokalen Gegebenheiten abhängig gemacht werden.
  2. IAuch die GesetzesänderungPDF-Dokument (Biblionetz:t20918) sieht eine pädagogische Nutzung von internetfähigen Geräten in der Schule durchaus vor, wenn es pädagogischen Zwecken dient oder die Hausordnung es erlaubt (womit auch die zentralistische Regelung übergangen werden kann):

L’utilisation d’un téléphone mobile ou de tout autre équipement terminal de communications électroniques par un élève est interdite dans les écoles maternelles, les écoles élémentaires et les collèges et pendant toute activité liée à l’enseignement qui se déroule à l’extérieur de leur enceinte, à l’exception des circonstances, notamment les usages pédagogiques, et des lieux dans lesquels le règlement intérieur l’autorise expressément.


 
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