
Bei der Nutzung von ICT-Infrastruktur in Schulen lassen sich drei Nutzungssphären unterscheiden:
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- Persönliche Geräte werden immer von der gleichen Person genutzt und sind unter Umständen mit dieser Person innerhalb und ausserhalb des Schulhauses unterwegs. Bei persönlichen Geräten kann es sich sowohl um «private» Geräte handeln, die den Nutzenden gehören, oder aber um Geräte, die von der Schule zur persönlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
- Beispiele für persönliche Geräte sind Speichermedien (USB-Stick, Externe Festplatte, MP3-Player), Handhelds (Palm Pilot, Pocket PC, Handy) oder Notebooks.
- Bisherige Erfahrungen zeigen, dass zu persönlichen Geräten Sorge getragen wird, auch wenn die Geräte der Schule gehören.
- Persönliche Geräte haben den grossen Vorteil, immer verfügbar zu sein. Damit wird die Alltäglichkeit der ICT-Nutzung gefördert.
- Schulinfrastruktur wird von verschiedenen Personen eines Schulhauses verwendet und steht physisch in einem Schulhaus zur Verfügung.
- Beispiele für Schulhausinfrastruktur sind Computer im Schulhaus, Scanner, Drucker, Digitalkameras sowie die gesamte Netzinfrastruktur.
- Internetdienste für Schulen stehen einer oder mehreren Schulen zur Verfügung. Charakteristisch ist dabei, dass die verwendete Hardware nicht im Schulhaus, sondern an besonders geeigneten Orten steht (Rechenzentrum, Internet-Provider).
- Beispiele von Internetdiensten sind E-Mail-Server, Webserver oder CSCW-Plattformen.
- Internetdienste haben gegenüber Schulhausinfrastruktur den Vorteil, dass sie keinen (klimatisierten und geschützten) Platz im Schulhaus benötigen.
- Bei Internetdiensten lassen sich durch schulhausübergreifende Nutzung von Raum, Hardware und evtl. sogar Software Synergien nutzen und somit Arbeitsaufwand einsparen.
- Für gemeinsam genutzte Internetdienste lassen sich eher sofort verfügbare Spezialist/innen finden und finanzieren als für dezentrale Schulhausinfrastrukturen.