- Landsgericht Karlsruhe erklärt Hausdurchsuchung wegen Link auf Seite mit Link auf Seite mit bösem Inhalt für rechtskonform.
Zitat: "Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind." (Quelle)
- Bayrischer Innenminister stellt Killerspiele mit Drogen und Kinderpornografie auf eine Stufe.
Zitat: "Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt."