Schweizer Leistungsschutzrecht betrifft auch das Biblionetz

Am heutigen 12. März 2019 wird im Ständerat der aktuelle Entwurf des zu revidierenden Urheberrechts PDF-Dokument diskutiert.

Der erst kürzlich eingefügte Artikel 13b lautet dabei folgendermassen:

Art. 13b Zugänglichmachen von journalistischen Werken

¹ Wer, als Betreiber eines sozialen Netzwerks, eines Informations- oder Unterhaltungsdienstes oder einer anderen Kommunikationsplattform im Internet, journalistische Sprachwerke oder Fotografien so zugänglich macht, dass Personen von Orten und Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben, schuldet den Urhebern und den Urheberinnen hierfür eine Vergütung.

In meinem Verständnis betrifft dies auch mein Biblionetz, das ich seit über 20 Jahren auf nichtkommerzieller Basis betreibe. Unter anderem aggregiere ich auch Zeitungsartikel ("journalistische Sprachwerke") und mache sie so zugänglich, "dass Personen von Orten und Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben".

Dabei geht es nicht um die Zugänglichmachung der Volltexte, den das ist bereits unter dem aktuellen Urheberrecht nicht einfach so erlaubt. Es geht um die Zugänglichmachnung von so genannten "Snippets", also Anrissen der jeweiligen Artikel.

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Ein Zeitungsartikel im Biblionetz inkl. zitiertem Lead und Ausschnitt (Biblionetz:t24066)

Artikel 13b nimmt im aktuellen Entwurf keine Einschränkung auf kommerzielle Anbieter vor. Somit würde auch das Biblionetz als nicht kommerzielles Angebot darunter fallen, denn man kann das Biblionetz auch als Aggregator von "journalistischen Sprachwerken" bezeichnen.

In der (Twitter-)Diskussion wurde mir auch schon gesagt, dass ich doch bitte gesunden Menschenverstand walten lassen solle, das Gesetz würde ja nicht mich kleinen Fisch, sondern die grossen Internetkonzerne betreffen. Nur, ich mag mich bei der Diskussion von Gesetzesentwürfen nicht auf den gesunden Menschenverstand verlassen sondern halte mich lieber an die genauen schriftlichen Formulierungen. Und da ist eben keine Einschränkung auf die grossen Internetkonzerne vorgesehen. Es mag ja sein, dass auch bei Annahme dieses Artikels nie ein Verlger mit Forderungen auf mich zu kommen würde. Doch alleine die Gefahr solcher Forderungen müsste ja dazu führen, dass ich mir die Weiterführung des Biblionetzes zumindest überlegen müsste.

Dass das Biblionetz vom vorgeschlagenen Leistungsschutzrecht betroffen wäre, ist nur ein kleiner Nebenschauplatz und nicht der Grund warum ich dagegen bin (aber dieses Detail zeigt meiner Meinung nach, dass der Gesetzesentwurf nicht sehr sorgfältig formuliert worden ist).

Meine Hauptargumente gegen das Leistungsschutzrecht (Biblionetz:w02369) sind die folgenden:

  • Ein Leistungsschutzrecht in der vorgeschlagenen Form bringt Zeitungsverlagen kein Geld
    Zeitungsverlage sind stärker auf den Traffic durch die grossen Internetkonzerne angewiesen als diese auf den journalistischen Content. Dies hat sich in Deutschland und Spanien gezeigt. In Spanien ist der Abruf von Nachrichtenseiten um 13% zurückgegangen, nachdem Google aufgrund eines Leistungsschutzrechts Verweise auf ebendiese Seiten eingestellt hat. In Deutschland haben grosse Verlage Google kostenlose Lizenzen erteilt, weil sie verlinkt werden wollten.
  • Ein Leistungsschutzrecht in der vorgeschlagenen Form bedroht kleine Anbieter auf dem Internet
    Während grosse Anbieter solche Lizenzabkommen mit den Internetkonzernen schliessen könnten, würde es eine gewisse Zeit dauern, bis evtl. automatisierte Syteme (wie robots.txt) greifen würden, damit die Rechtsunsicherheit auch bei kleinen Abietern beseitigt wäre.

Die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht ist ja nicht neu (ich habe bereits im Jahr 2012 darüber gebloggt. Ich hege je länger, desto stärker den Verdacht, dass auch die Verlegerinnen und Verleger wissen, dass das LSR in dieser Funktion nicht klappen wird (die sind ja nicht dumm…). Die Diskussion um das LSR ist aber eine gute Möglichkeit, um auf ihre Sorgen und ihr schwindendes Geschäftsmodell hinzuweisen. (Die Tatsache, dass ich diese Sorgen teile und eine funktionierende Presse für demokratierelevant halte, führt trotzdem nicht dazu, dass ich das LSR befürworte, denn es erreicht das erhoffte Ziel nicht). Ich würde mich nicht wundern, wenn das LSR in der Schweiz abgelehnt würde und der Schweizer Verlegerverband kurz danach staatliche Unterstützung erbitten würde mit der Formulierung "Nun, da das LSR ja abgelehnt worden ist..."


 
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Kategorien: IsaBlog

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