Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen für den Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 (Biblionetz:w02172) wurde im Oktober 2014 von der Plenarversammlung der D-EDK verabschiedet und zur Umsetzung an die Kantone übergeben. In den Kantonen und den Pädagogischen Hochschulen sind nun Umsetzungverantwortliche daran, Aus- und Weiterbildung für den Lehrplan 21 zu planen. Dies sind keine ICT-Fachleute, entsprechend unterschiedlich ausgeprägt ist das Bewusstsein und Wissen bezüglich Teillehrplan Medien und Informatik (Biblionetz:t17000). Da ich in verschiedenen Kontexten gemerkt habe, dass hier Unsicherheiten bestehen, habe ich versucht, einige grundlegende Fakten zum Thema Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen zusammen zu stellen.

Entstanden ist eine kurzes Auslegeordnung PDF-Dokument (Biblionetz:t17550) mit folgendem Inhalt:

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Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen für den Lehrplan 21

Auslegeordnung zur Planung von Aus- und Weiterbildung
Prof. Dr. Beat Döbeli Honegger, 26.02.2015

Der im Oktober 2014 von der D-EDK zuhanden der Kantone verabschiedete Lehrplan 21 enthält einen Teillehrplan „Medien und Informatik“. Das Unterrichten dieses Teillehrplans stellt erhöhte Anforderungen an die digitalen Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern der Volksschule. Dies erfordert eine entsprechende Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Diese Auslegeordnung bietet eine Unterscheidung und einheitliche Benennung der notwendigen Kompetenzen auf verschiedenen Bildungsstufen.

Digitale Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lehrplan 21

Der Teillehrplan Medien und Informatik unterscheidet drei Kompetenzbereiche:
  • Anwendungskompetenzen: „Schülerinnen und Schüler nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Fach- und Lebensbereichen effektiv und effizient.“
  • Medien: „Schülerinnen und Schüler können an der Mediengesellschaft selbstbestimmt, kreativ und mündig teilhaben und sich sachgerecht und sozial verantwortlich verhalten.“
  • Informatik: „Schülerinnen und Schüler verstehen Grundkonzepte der automatisierten Informationsverarbeitung, nutzen sie zur Entwicklung von Lösungsstrategien in allen Lebensbereichen und zum Verständnis der Informationsgesellschaft.“

Der Lehrplan 21 enthält für die beiden Bereiche Medien und Informatik einen Kompetenzaufbau und sieht vor, dass diese Bereiche im Modul Medien und Informatik unterrichtet werden. Die Anwendungskompetenzen werden zwar im Modullehrplan Medien und Informatik aufgelistet, sollen jedoch gemäss Lehrplan 21 in anderen Fachbereichen integriert unterrichtet werden.

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Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen zur Umsetzung des Lehrplans 21

Bei Planung, Ausschreibung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen für Lehrpersonen sind folgende Kompetenzbereiche von Lehrpersonen zu unterscheiden:
  • Anwendung:
    • Eigene Anwendungskompetenzen: Als Lehrperson digitale Medien technisch effektiv und effizient einsetzen können.
    • Fachdidaktische Kompetenzen Anwendung: Als Lehrperson Schülerinnen und Schülern Anwendungskompetenz vermitteln können.
  • Medien:
    • Eigene Medienfachkompetenzen: Als Lehrperson über das notwendige Fachwissen im Kompetenzbereich Medien verfügen, um dieses vermitteln zu können.
    • Fachdidaktische Kompetenzen Medien: Als Lehrperson über das notwendige didaktische Wissen verfügen, wie der Kompetenzbereich Medien vermittelt werden kann.
  • Informatik:
    • Eigene Informatikfachkompetenzen: Als Lehrperson über das notwendige Fachwissen im Kompetenzbereich Informatik verfügen, um dieses vermitteln zu können.
    • Fachdidaktische Kompetenzen Informatik: Als Lehrperson über das notwendige didaktische Wissen verfügen, wie der Kompetenzbereich Informatik vermittelt werden kann.

Unabhängig vom Lehrplan 21 benötigen Lehrpersonen auch mediendidaktische Kompetenzen, um in allen Fächern digitale Medien als Werkzeuge didaktisch effektiv und effizient einsetzen zu können.

Da Anwendungskompetenzen gemäss Lehrplan 21 in anderen Fachbereichen integriert ver-mittelt werden sollen, benötigen ALLE Lehrpersonen der Volksschulstufe gewisse dieser Kompetenzen, nicht nur diejenigen, welche Informatik- oder Medienkompetenzen unterrichten.

Anhang: Nicht im Lehrplan 21 geregelte Aspekte

  • Die Kantone entscheiden selbständig, ob und wie der Teillehrplan Medien und Informatik umgesetzt wird. Erste Kantone haben bereits kommuniziert, in der Primarschule keine eigenen Zeitgefässe für Medien und Informatik vorzusehen, sondern die Kompetenzen integriert in andere Fachbereiche unterrichten zu wollen.
  • Der Lehrplan 21 macht keine Aussagen, ob und wie die Kompetenzen im Teillehrplan Medien und Informatik benotet werden sollen.
  • Geklärt werden muss, wer diese Kompetenzen unterrichten soll. Je nach Verortung der Kompetenzen sind es alle Klassenlehrpersonen und/oder alle Fachlehrpersonen oder ausgewählte Fachpersonen. Die Klärung dieser Frage ist für die Aus- und Weiterbildung grundlegend.
  • Der Lehrplan 21 macht keine Aussage, ob es für das Unterrichten eines Moduls eine spezifische Lehrbefähigung braucht. Dies müsste seitens der EDK (für die schweizweite Anerkennung) und der Kantone geklärt werden und hat Auswirkungen auf den Formalisierungsgrad und somit wohl auch auf den Umfang der Ausbildung (Diplomreglement) und die Weiterbildung (Nachqualifikation vs. Weiterbildung).

Im März 2015 wird zusammen mit der Druckversion des Lehrplans 21 ein Expertenbericht der D-EDK zur Umsetzung des Teillehrplans „Medien und Informatik“ veröffentlicht werden. Er wird unter anderem Aussagen zu den gemäss Experten benötigten Ressourcen in der Stundentafel auf der Zielstufe sowie zum notwendigen Umfang der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen enthalten.

Goldau, 26. Februar 2015
Beat Döbeli Honegger (beat.doebeli@phsz.ch)

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